Kammerwahl 2024

Am 20.03.2024 fand die Wahl der 16. Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Berlin statt. Der Wahlausschuss bereitete die Wahl vor und führte sie durch. Bis zum Wahltag war ein umfangreiches Programm abzuarbeiten. Alle Schritte waren genau getaktet. Informationen und Termine zum Ablauf der Wahl, Wahlbekanntmachungen, Hinweise zur Einreichung von Wahlvorschlägen und zur Möglichkeit der Wahlwerbung finden Sie hier.

Der Wahlausschuss informierte mit dem öffentlichen Terminplan über den Ablauf der Wahl. Alle aufgeführten Termine waren vorläufige Plantermine. Gültigkeit hatten alleine Bekanntmachungen des Wahlausschusses nach der Wahlordnung. Die Bekanntmachungen erfolgten in der Pharmazeutischen Zeitung und im Amtsblatt für Berlin. Die Wahlbekanntmachungen finden Sie auch hier.

Wahlverzeichnis

Der Wahlausschuss hatte in seiner Sitzung am 23.08.2023 das Wahlverzeichnis (Liste der zum Stichtag Wahlberechtigten) sowie die 1. Wahlbekanntmachung beschlossen. Am 09.10.2023 hatte der Wahlausschuss die 2. Wahlbekanntmachung beschlossen.

Mit der Zweiten Wahlbekanntmachung wurden u. a. der Termin für die Einreichung von Wahlvorschlägen und die Anforderungen an Wahlvorschläge nach §§ 11, 12 Wahlordnung bekanntgemacht.

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge

Der Wahlausschuss hatte in seiner 3. Sitzung am 20.11.2023 die eingereichten Wahlvorschläge geprüft und mit der 3. Wahlbekanntmachung die 5 zugelassenen Wahlvorschläge mit insgesamt 148 Bewerber:innen bekanntgegeben.

Wahlwerbung

Sonderrundschreiben „Wahl Spezial“

Der Wahlausschuss hat gemäß §§ 14, 15 Wahlordnung ein Sonderrundschreiben „Wahl Spezial“ herausgeben. Dieses gliedert sich in zwei Teile: 1.) Informationen des Wahlausschusses, 2.) Wahlwerbung der Wahlvorschläge. Die Wahlvorschläge haben Gelegenheit, Wahlwerbung in eigener Verantwortung zu machen. Druck und Versand des „Wahl Spezial“ erfolgen durch die Kammer. Die Wahlvorschläge tragen die Kosten für die von ihnen zu erstellenden Druckvorlagen ihrer Wahlwerbung. Jedem Wahlvorschlag stehen nach eigener Entscheidung 2 oder 4 Seiten zur Verfügung. Die Seitenanzahl 2 bzw. 4 ist wegen der Gestaltung als Doppelseite(n) verbindlich. Die technischen Vorgaben der Druckerei für die Druckvorlagen („Regeln zur Übernahme digitaler Daten der Wahlwerbung“) konnten hier zum Zeitpunkt der zweiten Wahlbekanntmachung heruntergeladen oder beim Wahlausschuss unter der unten angegebenen Adresse angefordert werden.

Elektronische Plattform für Wahlwerbung der zugelassenen Wahlvorschläge

Der Wahlausschuss hatte gemäß § 15 Abs. 2 Wahlordnung eine elektronische Plattform eingerichten, auf der die zugelassenen Wahlvorschläge für die Dauer der Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung einen Link auf ihre eigene Homepage setzen konnten. Die Plattform wurde nach Zulassung der Wahlvorschläge freigeschaltet. Die Wahlvorschläge wurden hierüber in der Mitteilung über die Zulassung informiert. Die Wahlvorschläge sind für den Inhalt ihrer Wahlwerbung verantwortlich.

Die Plattform finden Sie hier.

Die Presseinformation mit den Wahlergebnissen finden Sie hier.

APOTHEKERKAMMER BERLIN

 

Dr. Frank Keller

Vorsitzender des Wahlausschusses

Apothekerkammer Berlin

- Wahlausschuss -

Littenstraße 10

10179 Berlin

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