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Berufsrecht

Berufsaufsicht

Nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 Berliner Heilberufekammergesetz ist die Apothekerkammer Berlin für die Überwachung der berufspflichten der Kammermitglieder verpflichtet. Die Vorschriften zum Berufsrechtlichen Verfahren und zur Berufsgerichtsbarkeit finden sich in den §§ 57 ff. Berliner Heilberufekammergesetz. 

Alle Kammermitglieder haben bestimmte Berufspflichten zu beachten. Für die Regelung dieser Pflichten wurde die Kammer ermächtigt, eine Berufsordnung zu erlassen. Die Berufsordnung der Apothekerkammer Berlin beinhaltet insbesondere Regelungen betreffend die Ausübung des Berufs, die Einhaltung der für die Berufsausübung geltenden Vorschriften (insb. AMG, ApoG, ApBetrO und SGB V), sowie das kollegiale Verhalten der Berufsangehörigen untereinander.

Die Apothekerkammer achtet darauf, dass die Berufspflichten seitens der Berliner Apothekerinnen und Apotheker erfüllt werden und geht Beschwerden von Patientinnen und Patienten über die Berufsausübung nach. Sollten berufsrechtliche Verstöße festgestellt werden, geht die Apothekerkammer diesen nach und ahndet diese entweder im berufsrechtlichen Verfahren durch Rüge oder durch berufsgerichtliche Maßnahmen. Das Beschwerdeverfahren finden Sie hier.

Hilfestellung zu berufsrechtlichen Fragen – nicht zum Arbeits- und Tarifrecht

Bei Fragen über die Berufsausübung der Apothekerin oder des Apothekers stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Seite. Wir weisen Sie aber darauf hin, dass die Apothekerkammer zur Neutralität verpflichtet ist. Auch ist uns aus Gründen des Rechtsdienstleistungsgesetzes eine rechtliche Beratung nicht möglich ist. Daher bieten wir keine Hilfestellungen im Bereich des Arbeits- und Tarifrechts an. 

Bei Angelegenheiten zum Arbeits- und Tarifrecht können Sie sich an Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen wenden. Zuständig für Angestellte der öffentlichen Apotheke ist z.B. die ADEXA – Die Apothekengewerkschaft. Apothekeninhaberinnen und -inhaber können sich an den Berliner Apotheker-Verein e.V. wenden. 

Natürlich können Sie sich auch von niedergelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, insbesondere Fachanwältinnen und Fachanwälten für Arbeitsrecht, umfassend beraten lassen. Informieren Sie sich am besten vorab über eine kostengünstige Erstberatung.