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Pharmazeutische Dienstleistungen

im Überblick

Patient:innen haben seit Sommer 2022 einen gesetzlichen Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen in der Apotheke. Ziel ist es, die Wirksamkeit und Sicherheit der Arzneimittelversorgung bei bestimmten Erkrankungen zu verbessern. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte.

Die pharmazeutischen Dienstleistungen im Überblick
 

  • Standardisierte Risikoerfassung bei Bluthochdruck
  • Einweisung und Übung der Inhalationstechnik bei ärztlicher Verordnung von inhalativ anzuwendenden Arzneimitteln
  • Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation
  • Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie
  • Pharmazeutische Betreuung nach Organtransplantationen

Fragen Sie in Ihrer Apotheke nach den neuen pharmazeutischen Dienstleistungen.

Bluthochdruck ist eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit. Wird er nicht ausreichend behandelt, steigt das Risiko für Herzinfarkt, Schlaganfall oder Organschäden deutlich an. Wer Medikamente gegen Bluthochdruck verschrieben bekommt, sollte sich deswegen regelmäßig vergewissern, dass seine Werte ‚im grünen Bereich‘ liegen. Die standardisierte Blutdruckmessung in der Apotheke hilft dabei.

Was passiert in der Apotheke?
Das Apothekenteam misst nach einem standardisierten Verfahren Ihren Blutdruck. Da der Blutdruck sich schnell ändern kann, werden drei Messungen nacheinander durchgeführt. Der Mittelwert der zweiten und dritten Messung bildet ein verlässlicheres Ergebnis als eine Einzelmessung. Je nachdem, wie hoch der Wert ist, erhalten Sie weitere Empfehlungen.

Wer hat Anspruch auf die Leistung?
Wenn Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt Ihnen blutdrucksenkende Medikamente verschrieben hat, haben Sie alle zwölf Monate Anspruch auf die Blutdruckmessung als pharmazeutische Dienstleistung. Wenn Sie ein neues Medikament verordnet bekommen, kann die Apotheke bereits zwei Wochen nach der Neuverordnung Ihren Blutdruck messen. In dem Fall beginnt die Zwölf-Monatsfrist erneut.

Fehler bei der Anwendung von Inhalativa können die Wirksamkeit Ihrer Medikamente einschränken. Die Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und das Üben der Inhalationstechnik tragen dazu bei, Ihre Erkrankung wirksamer zu behandeln. 

Was passiert in der Apotheke?
Das Apothekenteam zeigt Ihnen, wie Ihr Inhalationsgerät funktioniert. Danach können Sie die Anwendung mit einem „Dummy-Gerät“ selbst üben.

Wer hat Anspruch auf die Leistung?
Wenn Ihnen Inhalativa verordnet wurden und im vergangenen Jahr keine Einweisung mit praktischer Übung stattgefunden hat, dürfen Sie das Training in der Apotheke in Anspruch nehmen. Dies gilt für alle Personen ab einem Alter von sechs Jahren. Die Einweisung kann jährlich wiederholt werden. Auch bei einem Wechsel des Inhalationsgerätes ist eine weitere Einweisung möglich.

Je mehr Arzneimittel Sie einnehmen, desto größer wird das Risiko zum Beispiel für Neben- und Wechselwirkungen oder Anwendungsfehler. Die Apotheke kann durch ihre Beratung dazu beitragen, dass die Arzneimitteltherapie wirksamer und sicherer verläuft.

Was passiert in der Apotheke?
Die Apothekerin/der Apotheker erfasst in einem strukturierten Gespräch mit Ihnen zunächst alle Arzneimittel, die Sie aktuell einnehmen. Danach folgt eine Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS-Prüfung) und es wird ein aktualisierter Medikationsplan erstellt. Bei Bedarf und mit Ihrer Einwilligung wird Ihr behandelnder Arzt bzw. Ihre behandelnde Ärztin hinzugezogen.

Wer hat Anspruch auf die Leistung?
Wenn Sie ambulant versorgt werden und dauerhaft mindestens fünf Arzneimittel einnehmen, die ärztlich verordnet wurden und systemisch (also auf den ganzen Organismus) wirken oder inhaliert werden, dann haben Sie alle zwölf Monate Anspruch auf eine erweiterte Medikationsberatung. Bei erheblichen Umstellungen Ihrer Medikation sind auch zusätzliche Termine möglich.

Bei Einnahme von oralen Antitumortherapeutika können Neben- und Wechselwirkungen, falsche Dosierungen oder fehlerhafte Anwendungen die Wirksamkeit der Therapie einschränken oder sogar zusätzliche Beschwerden auslösen. Die Apotheke hilft dabei, solche Probleme zu erkennen und zu vermeiden.

Was passiert in der Apotheke?
Die Apothekerin/der Apotheker führt mit Ihnen eine strukturierte Medikationsberatung durch. Es werden Daten zur bisherigen Medikation erhoben, die Arzneimitteltherapiesicherheit überprüft und mögliche arzneimittelbezogene Probleme identifiziert. Dabei werden die Besonderheiten der oralen Antitumortherapie berücksichtigt. Bei Bedarf wird zwei bis sechs Monate später eine erneute Beratung durchgeführt, um zum Beispiel mögliche Fragen zur Anwendung zu besprechen. Falls erforderlich und mit Ihrer Einwilligung wird Ihr behandelnder Arzt bzw. Ihre behandelnde Ärztin hinzugezogen.

Wer hat Anspruch auf die Leistung?
Innerhalb der ersten sechs Monate einer neuen, ambulant durchgeführten, erstmaligen oder zusätzlichen oralen Antitumortherapie haben Sie Anspruch auf eine pharmazeutische Betreuung.

Nach einer Organtransplantation erhalten Patient:innen Immunsuppressiva, um die körpereigene Abstoßungsreaktion zu hemmen. Die pharmazeutische Betreuung durch die Apotheke soll dazu beitragen, die Sicherheit der Arzneimitteltherapie zu erhöhen.

Was passiert in der Apotheke?
Die Apothekerin/der Apotheker führt mit Ihnen eine strukturierte Medikationsberatung durch. Es werden Daten zur bisherigen Medikation erhoben, die Arzneimitteltherapiesicherheit überprüft und mögliche arzneimittelbezogene Probleme identifiziert. Dabei werden die Besonderheiten der Therapie nach einer Organtransplantation berücksichtigt. Bei Bedarf wird zwei bis sechs Monate später eine erneute Beratung durchgeführt, um zum Beispiel mögliche Fragen zur Anwendung zu besprechen. Falls erforderlich und mit Ihrer Einwilligung wird auch Ihr behandelnder Arzt bzw. Ihre Ärztin hinzugezogen.

Wer hat Anspruch auf die Leistung?
Anspruch auf eine pharmazeutische Betreuung haben Patient:innen mit verordneten Immunsuppressiva im ersten Halbjahr nach einer Organtransplantation.