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Mitgliedschaft

Alle Apothekerinnen und Apotheker, die ihren Beruf in Berlin ausüben oder hier ihren Wohnsitz haben sind nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Berliner Heilberufekammergesetzes Mitglied der Apothekerkammer Berlin.

Erläuterungen zur Pflichtmitgliedschaft:

Wird der Beruf sowohl in Berlin als auch in einem anderen Kammerbereich ausgeübt, besteht Pflichtmitgliedschaft in beiden Kammern. Ist Berlin nur der Wohnsitz und findet die Berufsausübung ausschließlich in einem anderen Kammerbereich statt, besteht die Mitgliedschaft alleine bei der anderen Kammer. Wird der Beruf nicht ausgeübt, richtet sich die Kammermitgliedschaft nach dem Wohnsitz.

Die Kammermitgliedschaft erlischt darüber hinaus nur dann, wenn auf die Approbation verzichtet, sie entzogen wurde oder das Mitglied verstorben ist.

Erläuterung zur Meldeordnung:

Nach den Regelungen der Meldeordnung sind alle Apotheker: innen verpflichtet für die Berechnung des korrekten Mitgliedsbeitrags u.a. Angaben zum Umfang ihres Beschäftigungsverhältnisses zu machen und die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit anzugeben. Dabei ist auch jede Änderung der Beschäftigung und deren Umfang binnen eines Monats der Kammer mitzuteilen.

Apothekenleiter/innen
Apothekenleiter/innen sind nach § 3 Meldeordnung verpflichtet, die bei ihnen beschäftigten Apotheker:innen  sowie für die zur Ausbildung beschäftigten Pharmazeuten im Praktikum zu Beginn und Ende eines Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses innerhalb eines Monats bei der Kammer zu melden.

Anmeldung Kammermitgliedschaft

Für Ihre Aufnahme in die Apothekerkammer Berlin füllen Sie bitte die Anmeldung aus und schicken uns diese zusammen mit einer beglaubigten Kopie Ihrer Approbationsurkunde innerhalb eines Monats zurück.

Sie können sich gerne auch persönlich in der Geschäftsstelle anmelden und die Originalunterlagen vorlegen. Eine beglaubigte Kopie ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Bitte stellen Sie sicher, dass wir stets über Ihre aktuellen Daten verfügen und teilen Sie uns Änderungen zeitnah mit.
Sie erleichtern unsere Verwaltungsabläufe durch Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) für die Zahlung des Kammerbeitrages.

Weitere Informationen rund um das Thema Kammerbeitrag finden Sie unter Kammerbeiträge.


Mitgliedsdaten verwalten

Sie müssen immer dann eine Ummeldung vornehmen, sobald sich etwas bei Ihrer Beschäftigung oder Ihren persönlichen Daten ändert. Ihre Stammdaten (Namensänderung, Adressänderungen sowie Kommunikationsdaten etc.) können Sie ganz einfach in Ihrem Kundenportal aktualisieren. 

Hier geht es zum Kundenportal.


Abmeldung

Sofern Sie in Berlin keiner Tätigkeit mehr nachgehen, oder ohne Tätigkeit Ihren Wohnsitz außerhalb Berlins verlegen, müssen Sie sich aus der Apothekerkammer Berlin abmelden. Melden Sie sich bitte hierzu in der Mitgliederverwaltung.
 

Kontakt:

Grit Siegmund

Dominique Amann-Mewis