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Notfalltafel

Arzneimittellager gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 1 bis 10 ApBetrO für Berliner und Brandenburger Apotheken bei der NOWEDA e.G.

Gemäß § 15 Abs. 2 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) müssen die dort genannten Arzneimittel entweder in der öffentlichen Apotheke vorrätig gehalten werden oder es muss sichergestellt sein, dass sie kurzfristig beschafft werden können. Da es sich um Arzneimittel handelt, die nur selten benötigt werden, hat die Apothekerkammer Berlin gemeinsam mit der Landesapothekerkammer Brandenburg und der NOWEDA e.G. eine für die öffentlichen Apothekerinnen und Apotheker beider Bundesländer tragfähige und effiziente Lösung gefunden, um den Aufwand für jede Apotheke gering zu halten.

Gemäß einer Vereinbarung mit der Apothekerkammer Berlin und der Landesapothekerkammer Brandenburg hält die NOWEDA e.G die in § 15 Abs. 2 Nr. 1 bis 10 ApBetrO genannten Arzneimittel für alle in den Kammerbereichen Berlin und Brandenburg ansässigen Apotheken vorrätig und stellt eine kurzfristige Zurverfügungstellung an 365 Tagen im Jahr sicher. Alle Apotheken können diese Arzneimittel beziehen, auch wenn sie bisher keine Geschäftsbeziehung zur NOWEDA e.G. unterhalten.

Die Belieferung setzt voraus, dass sich die Apotheke im Vorfeld gegenüber der NOWEDA e.G. durch Vorlage der Apothekenbetriebserlaubnis legitimiert sowie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Dafür sollten die bereitgestellten Vordrucke (siehe Downloadbereich unten auf der Seite) genutzt und am besten gleich ausgefüllt werden, um „im Falle des Falles“ keine wertvolle Zeit zu verlieren.

Bitte informieren Sie Ihr Team über die Notfalltafel (siehe Downloadbereich unten auf der Seite) und hängen Sie die Übersicht gut sichtbar in der Apotheke aus. Die Aktualität des Aushangs wird regelmäßig bei Revisionen kontrolliert.

Bitte beachten Sie: Opioide in transdermaler und transmucosaler Darreichungsform gemäß § 15 Absatz 2 Nr. 11 ApBetrO müssen von der Apotheke entweder selbst vorrätig gehalten oder anderweitig kurzfristig beschafft werden.

Weitere Informationen zur Vorratshaltung finden Sie im Infocenter A-Z.