Beratungsstellen und Gesundheitsinformationen
Hier finden Patient:innen verschiedene Informationen zu saisonalen Themen oder erste Anlaufstellen.
Impfungen in der Apotheke
Gegen Grippe oder COVID-19 impfen: Das ist in Deutschland inzwischen nicht nur in ärztlichen Praxen, sondern auch in vielen Apotheken möglich.
Nach § 20c Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Apothekerinnen und Apotheker Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gegen Grippe (Influenza) und Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) impfen.
Auf der Internetseite www.apoguide.de beziehungsweise in der gleichnamigen App haben Sie die Möglichkeit nach Apotheken zu suchen, die eine bestimme Leistung - wie die Impfung - anbieten.
Wie nutzen Sie ApoGuide?
- Öffnen Sie die Internetseite https://www.apoguide.de/ oder installieren Sie sich die App auf Ihrem Handy.
- Geben Sie im Feld „Adresse“ mindestens eine Stadt ein
- Im Feld „Leistung auswählen“ können Sie selektieren, welche Leistung Ihnen angezeigt werden soll wie zum Beispiel Grippeimpfung oder COVID-19-Impfung. Auch eine Mehrfachauswahl ist möglich.
- Sofern gewünscht, wählen Sie eine Sprache aus.
- Bei Bedarf können Sie sich nur geöffnete Apotheken anzeigen lassen, wenn Sie den Regler nach rechts schieben.
Mehr zu den Schutzimpfungen in den Apotheken finden Sie auch auf der Webseite der ABDA.
Medikamente bei Hitze richtig lagern
Bei warmen oder hohen Temperaturen müssen einige Medikamente besonders geschützt werden. Der Weg von der Apotheke in die eigenen vier Wände ist dabei meist unbedenklich. Allerdings sollten Arzneimittel nicht zu warm gelagert und vor Sonneneinstrahlung geschützt werden. Die ideale Lagertemperatur liegt bei den meisten Arzneimitteln zwischen 15 und 25 Grad. Bestimmte Medikamente gehören sogar in den Kühlschrank. Ob ein Medikament zwischen 2 und 8 Grad gelagert werden muss, steht auf der Verpackung. Wichtig: Es gibt Arzneimittel, die kühlpflichtig sind und deren Kühlkette nicht unterbrochen werden darf. Ist dies der Fall, wird geraten, diese Medikamente in der Apotheke vor Ort zu kaufen.
Warum ist Hitze nicht gut für Medikamente?
Wie bei den Menschen können Hitzeschäden auftreten, die nicht unbedingt auf den ersten Blick erkennbar sind, die allerdings die Wirksamkeit und die Dosierung beeinflussen. Zudem gibt es auch offensichtliche Schäden wie ein geschmolzenes Zäpfchen. Dies führt dazu, dass sich die Wirkstoffe anders verteilen und das Medikament nicht mehr für die Anwendung geeignet ist.
Weitere Informationen zur richtigen Lagerung von Medikamenten:
Medizinal-Cannabis
Seit dem 10. März 2017 können Ärzte medizinisches Cannabis im Einzelfall verordnen. Apotheken dürfen diese Rezepturarzneimittel herstellen und abgeben. Seit April 2024 ist Medizinal-Cannabis ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, zuvor war es ein Betäubungsmittel.
Cannabis kann als Blüten oder als isolierter Hauptwirkstoff Dronabinol (THC) verordnet werden. Über die Anwendung entscheidet die Ärztin oder der Arzt. Gängige Methoden sind die Inhalation mittels Verdampfer oder die Einnahme als Tee. Alternativ kann ein standardisierter Cannabisextrakt zur oralen Anwendung verordnet werden.
Mit entsprechender Genehmigung übernehmen Gesetzliche Krankenkassen die Kosten, die Patient:innen zahlen nur die übliche Zuzahlung von maximal 10 Euro pro Arzneimittel.
Das ABDA-Faktenblatt "Rezepturarzneimittel mit Cannabis" gibt einen Überblick über die Regelungen und wird regelmäßig aktualisiert. Die Bundesapothekerkammer hat sich wiederholt zur medizinischen Anwendung von Cannabis geäußert, und das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut wertet regelmäßig die Verordnungszahlen der GKV aus.
Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis zwar zu Genusszwecken legalisiert, jedoch dürfen Apotheken kein Cannabis zu Genusszwecken abgeben!
Weitere Inforamtionen zum medizinischen Cannabis finden Sie auch auf der ABDA-Webseite.
Meldung von Nebenwirkungen und Qualitätsmängeln
Arzneimittelsicherheit und Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) haben höchste Priorität. Bei Hinweisen auf einen Qualitätsmangel eines Arzneimittels oder eine Arzneimittelnebenwirkung sowie bei Fragen zur Arzneimitteltherapiesicherheit wenden Sie sich bitte an Ihre Apotheke vor Ort. Diese wird geeignete Maßnahmen einleiten.
Nebenwirkungen können Sie auch direkt bei den Bundesoberbehörden melden, entsprechende Formulare finden Sie unter nebenwirkungen.bund.de
Apothekerinnen und Apotheker melden Arzneimittelrisiken bitte an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK).
Weitere Informationen zu Arzneimittelrisiken und Meldepflichten finden Sie hier.
Was tun bei Vergiftungen?
Trotz aller Aufmerksamkeit und Vorsicht kann es in Ihrem Haushalt einmal zu einer Vergiftung kommen. Tritt dieser Fall ein, gibt es einige einfache Regeln, die Sie beherzigen und unbedingt einhalten sollten!
Allgemeine Regeln zum Verhalten bei Vergiftungen:
- Bewahren Sie Ruhe!
- Lassen Sie den Betroffenen trinken: Leitungswasser oder Früchtetee
- Lösen Sie KEIN Erbrechen aus.
- Rufen Sie den Giftnotruf an oder fragen Sie Ihre:n Apotheker:in, Ihren Arzt oder die nächstgelegene Klinik.
Angaben beim Giftnotruf:
- Was und wie viel wurde eingenommen?
- Wann und wo?
- Wie alt ist die Person? (Kind oder Erwachsener) ?
- Wie schwer ist die Person?
- Wie geht es dem Vergifteten?
- Was wurde bisher unternommen?
- Wer meldet den Notfall? (Name, Telefonnummer)
Sicherheitshinweise:
- Arzneimittel und Chemikalien verschlossen und kindersicher aufbewahren.
- Arzneimittel nicht mit „lecker“ oder „schmeckt gut“ in Verbindung bringen.
- Arzneimittel, Chemikalien, Putzmittel immer in den Originalgefäßen aufbewahren.
- Niemals Reinigungs- und Lösungsmittel, Kleber, Frostschutzmittel oder Düngerlösungen in Wasserflaschen füllen.