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Allgemeine Informationen

Wer nach Erhalt der Approbation als Apotheker:in weitergehende Spezialkenntnisse und Fähigkeiten erwerben möchte, kann dies durch eine berufsbegleitende und praxisbezogene Spezialisierung in einem pharmazeutischen Gebiet oder Bereich tun. Nach erfolgreichem Abschluss sind Apotheker:innen berechtigt, eine Fachapothekerbezeichnung zu führen. Hier finden Sie alles Wichtige auf einen Blick!

Zur Anmeldung oder Ab- und Veränderungsmeldung nutzen Sie bitte dieses Formular.

Bitte reichen Sie zur Prüfungsanmeldung einen formlosen Antrag und die Nachweise über die Weiterbildung gemäß § 7 der Weiterbildungsordnung (WBO) per E-Mail: zely(at)akberlin.de ein. Benennen Sie Ihre Dateien aussagekräftig und geben Sie gern mögliche Terminwünsche für den Prüfungstermin an. Der Ausschuss für Weiterbildung entscheidet im Anschluss über die Zulassung zur Prüfung.

Folgende Dokumente sind für die Anmeldung notwendig:

  • Antrag auf Zulassung zur Prüfung,
  • Nachweis der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Seminarstunden (Teilnahmebescheinigungen über mindestens 120 Seminarstunden),
  • Projektarbeit zu einem frei wählbaren Thema des jeweiligen Tätigkeitsschwerpunktes,
  • Dokumentation von drei praktischen Arbeiten oder praktischen Tätigkeiten je nach Gebiet,
  • Dokumentation der weiteren erforderlichen Nachweise gem. § 6 Abs. 6 der WBO (aktualisierter Weiterbildungsplan und Dokumentation der Fachgespräche) und 
  • das Weiterbildungszeugnis des/der Befugten (enthält detaillierte Angaben, der während der Weiterbildung schwerpunktmäßig bearbeiteten Aufgabenbereiche, sowie die Weiterbildungszeit, sowie ggf. Unterbrechungen).

Die Betreuung in der Weiterbildung erfolgt durch die Befugten, dabei handelt sich um bereits weitergebildete Kammermitglieder. Die Befugten müssen dabei nicht zwingend an der gleichen Weiterbildungsstätte tätig sein wie die Weiterzubildenden – man spricht in diesem Fall von einer Verbundbefugnis. Sie müssen an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte tätig sein, aber nicht an der gleichen. Die Befugten führen mit den Weiterzubildenden mindestens sechs Fachgespräche, die zu protokollieren sind.

Die Befugten sorgen dafür, dass die Weiterzubildenden die Fertigkeiten und Kenntnisse erwerben, die zum Erreichen des Weiterbildungszieles erforderlich sind. Die Weiterbildung soll in einer ihrem Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchgeführt werden, dass das Weiterbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann. Das Verzeichnis der Weiterbildungsstätten und Befugten finden Sie hier.

Möglicherweise kennen Sie Apothekerinnen oder Apotheker, die bereit sind, Ihre Weiterbildung zu betreuen. Oder Sie haben Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen, die zwar den Fachapothekertitel führen, sich aber bisher nicht für eine Befugnis interessiert haben. Wenden Sie sich gern an uns! Füllen Sie dafür das Antragsformular aus und senden es per E-Mail an die Apothekerkammer Berlin.

Die Seminargebühren der Apothekerkammer Berlin betragen 15,00 Euro pro Seminarstunde. Es wird eine Prüfungsgebühr von 125,00 Euro erhoben.

Zum Abschluss der Weiterbildung muss eine Projektarbeit angefertigt werden. Je nach Weiterbildung wird die Projektarbeit noch durch Zusatzaufgaben ergänzt. Nähere Informationen erhalten Sie direkt in den jeweiligen Durchführungsempfehlungen und im Leitfaden Projektarbeiten.

Die Weiterbildung endet mit einer Prüfung in Form eines Fachgesprächs, das ca. 30 bis 45 Minuten dauert. Die Prüfungskommission besteht aus mindestens drei Prüfern. Die Prüfungsgebühr beträgt 125,00 Euro.

Nach erfolgreicher Prüfung stellt der Ausschuss für Weiterbildung den Weiterbildungserfolg fest und die Apothekerkammer Berlin spricht auf mündlichen oder schriftlichen Antrag die Anerkennung des Fachapothekertitels aus.

Neben der praktischen Tätigkeit an der Weiterbildungsstätte wird der Besuch von Seminaren gefordert; in einem Gebiet im Umfang von mindestens 120 Stunden. Es gibt in einigen Gebieten Pflicht- und Wahlangebote, so dass Sie in den drei Jahren Weiterbildungszeit die Seminarbesuche frei gestalten können.

Eine Weiterbildung kann auch in Teilzeitbeschäftigung (mindestens 19,5 Wochenstunden) erfolgen. Die Weiterbildungszeit verlängert sich entsprechend.

Um ein ausreichendes Seminarangebot sicherzustellen, arbeiten die Kammern seit mehreren Jahren im Rahmen eines Verteilungsmodus zusammen. Dabei wurde die Durchführung der Seminare in den Gebieten aufgeteilt (außer Allgemeinpharmazie). Einzelne Kammern sind dann für bestimmte Seminarangebote verantwortlich. Wer für welches Seminar zuständig ist, sehen Sie hier. Wenden Sie sich bitte möglichst frühzeitig an die im Verteilungsmodus zuständigen Kammern.

Der Ausschuss für Weiterbildung wird von der Delegiertenversammlung der Berliner Apothekerinnen und Apotheker gewählt. Seine Aufgabe ist es die Weiterbildung mit seiner fachlichen Qualifikation und Entscheidungskompetenz zu ermöglichen. Die Weiterbildungsordnung und die Informationen zur Durchführung der einzelnen Fachapothekerweiterbildungen sind die Arbeitsgrundlage.

Der Ausschuss sorgt in Einzelfragen dafür, dass die Weiterbildung mit dem bestmöglichen Ergebnis abgeschlossen werden kann.

Alle Weiterbildungsseminare der einzelnen Apothekerkammern werden von der Bundesapothekerkammer akkreditiert und in einem gemeinsamen Weiterbildungskalender veröffentlicht.

Alle Veranstaltungen der Apothekerkammer Berlin sind hier aufgeführt.

Die aktuelle Weiterbildungsordnung der Apothekerkammer Berlin finden Sie hier.

Die Apothekerkammer Berlin lässt auf Antrag des Trägers eine Einrichtung als Weiterbildungsstätte zu, wenn sie inhaltlich das Weiterbildungsgebiet abdeckt und die Ausstattung geeignet ist. Neben der vollen Zulassung besteht die Möglichkeit einer beschränkten Zulassung, wenn sie nur Teilaspekte der Anforderungen der Weiterbildungsordnung abdeckt. In diesem Fall kann nur ein Teil der Mindestweiterbildungszeit an dieser Weiterbildungsstätte absolviert werden. Die dort nicht vermittelten Themen sind dann in der restlichen Weiterbildungszeit an einer anderen Weiterbildungsstätte zu absolvieren.

Das Verzeichnis der Weiterbildungsstätten und Befugten ist hier aufgeführt. 

Die Apothekerkammer Berlin möchte das Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten im Interesse der Mitglieder ständig erweitern. Dazu können Sie beitragen! Wenn Sie in einer Apotheke oder Einrichtung beschäftigt sind, die die Voraussetzungen als Weiterbildungsstätte erfüllt, die Zulassung aber noch nicht beantragt hat, können Sie dazu den Anstoß geben. Sprechen Sie die Leiter der Apotheke oder der Einrichtung an darauf an. Wenn an der zugelassenen oder potenziellen Weiterbildungsstätte kein/e Befugte/r vorhanden ist, kommt eine Verbundbefugnis in Betracht.

Um Weiterbildungsstätte zu werden ist ein Antrag bei der Apothekerkammer Berlin zu stellen. Dieser kann bis auf das Gebiet Allgemeinpharmazie formlos gestellt werden. Er sollte eine detaillierte auf das Weiterbildungsgebiet bezogene Beschreibung der beantragten Weiterbildungsstätte beinhalten. Hierzu zählen die dort durchgeführten pharmazeutischen Tätigkeiten, das Spektrum an Kompetenzen und mögliche Schwerpunkte.