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Pharmazeuten im Praktikum (PhiP)

Der Praktikumsbegleitende Unterricht 

Die Apothekerkammer Berlin führt zwei Mal im Jahr den Praktikumsbegleitenden Unterricht für Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) durch. Der Unterricht findet jeweils im Mai und im November statt. An beiden Terminen wird der komplette Stoff vermittelt. Teilnahmevoraussetzungen sind das 2. Staatsexamen und der Nachweis eines Praktikumsplatzes in Berlin oder Brandenburg parallel zum Unterricht. PhiP aus anderen Bundesländern können teilnehmen, wenn Plätze frei sind.

Der Unterrich ist in die Blöcke Pharmazie sowie Recht und Wirtschaft aufgeteilt. Sie haben die Möglichkeit, innerhalb des einjährigen Pflichtpraktikums den Unterricht an einem Termin komplett (Block Pharmazie und Block Recht und Wirtschaft) oder an zwei Terminen jeweils einen Block zu besuchen, zum Beispiel im Sommer den Block Pharmazie und den Block Recht und Wirtschaft im Winter.

Wichtig: Beide Unterrichtsblöcke müssen dann bei der Apothekerkammer Berlin besucht werden. Die Unterrichtsblöcke sind mit denen der anderen Kammern nicht kompatibel!

Praktikumsbegleitender Unterricht Winter 2024

Teilnahmevoraussetzungen:

Teilnahmevoraussetzungen sind das 2. Staatsexamen und der Nachweis eines Praktikumsplatzes in Berlin oder Brandenburg parallel zum Unterricht. Pharmazeuten im Praktikum aus anderen Bundesländern können teilnehmen, wenn Plätze frei sind.

Termine und Anmeldung:

Der nächste Praktikumsbegleitende Unterricht wird im November 2024 stattfinden. Die genauen Termine der Unterrichtsblöcke sowie die Anmeldemodalitäten werden zeitnah auf dieser Seite bekannt gegeben.

Bitte beachten Sie:

Der Unterricht wird als Blockunterricht jeweils von Montag bis Samstag im Zeitfenster von 08:30 bis 18:00 Uhr durchgeführt (Vollzeitwochen). Der Unterricht findet teilweise als Live-online-Seminare und teilweise als Präsenzveranstaltungen statt. Die genauen Zeiten und Veranstaltungsorte entnehmen Sie bitte dem Stundenplan, der Ihnen spätestens zwei Wochen vor Unterrichtsbeginn zum Download bereitgestellt wird.

Umfassendes Informationspaket rund um das Praktikum und den begleitenden Unterricht:

Hier geht es zum Download (PDF)

Kompaktinfo für angehende Pharmazeut:innen im Praktikum in Berlin – das Wichtigste auf einen Blick:

Hier geht es zum Download (PDF)!

An alle Apothekerinnen und Apotheker mit ausländischen Berufsabschlüssen: Sie möchten in Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung den Praktikumsbegleitenden Unterricht besuchen?

Hier finden Sie weitere Informationen dazu (PDF)!

Das Praktische Jahr

Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat einen Leitfaden für die praktische Ausbildung von PhiP in der Apotheke entwickelt. Dieser Leitfaden erleichtert ausbildenden Apotheken die Betreuung der PhiP und bietet PhiP zahlreiche Hilfsmittel für eine strukturierte und fundierte Ausbildung. Die im Leitfaden enthaltenen Arbeitsbögen eignen sich zudem sehr gut zur Vorbereitung auf das Dritte Staatsexamen.

Die Sicherung der Qualität der pharmazeutischen Leistungen ist eine kontinuierliche Aufgabe jeder Apotheke. Das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker e.V. (ZL) bietet in Ringversuchen die Möglichkeit, die Qualität ausgewählter Rezepturen überprüfen und zertifizieren zu lassen. Um das Qualitätsbewusstsein bereits beim Berufsnachwuchs zu verankern, stellt die Kammer Mittel für die Teilnahme von Pharmazeut:innen im Praktikum (PhiP) mit einer von diesen hergestellten Rezeptur an einem ZL-Ringversuch Rezeptur bereit. Die Kammer übernimmt die Netto-Kosten für einen Rezeptur-Ringversuch oder einen Kapselringversuch. Kosten für Zusatzzertifikate (Mikrobiologische Qualität, Kennzeichnung) werden nicht übernommen.

Teilnahmeberechtigt sind PhiP in Ausbildungsstätten in Berlin.

 
So funktioniert’s:

  • Die Apothekenleitung meldet sich beim Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL) zu einem Ringversuch an. Nähere Informationen hierzu auf der ZL-Homepage -> ZL Ringversuch und Hygienemonitoring -> Informationen zum Rezeptur-Ringversuch
    Kontakt: ringversuche(at)zentrallabor.com Tel. 06196/937-856, Fax 06196/937- 810
  • Die Apotheke entrichtet die Teilnahmegebühr an das ZL. Der verauslagte Betrag wird der Apotheke von der Apothekerkammer Berlin zurückerstattet. Bitte verwenden Sie das Download-Formular Kostenfreie Teilnahme am Ringversuch Rezeptur

 

Anmeldung bei der Kammer gemäß § 3 Meldeordnung

Pharmazeuten im Praktikum gehören zum pharmazeutischen Personal. Für diesen Personenkreis findet die Meldeordnung der Apothekerkammer Berlin Anwendung. Somit sind der Kammer Beginn und Ende jedes Praktikumsabschnitts innerhalb von vier Wochen mit entsprechend dafür vorgesehenen Meldebögen mitzuteilen, sofern sich der Praktikumsplatz im Land Berlin befindet.

Beim Praktikum in einer öffentlichen Apotheke oder einer Krankenhausapotheke erfolgt die An- und Abmeldung durch die Apothekenleitung. Den entsprechenden Meldebogen finden Sie hier.

In anderen Ausbildungsstätten muss der PhiP die An- und Abmeldung bei der Kammer selber veranlassen. Hierfür ist bitte dieser Meldebogen zu verwenden. 

Alle Meldungen sind sowohl von der Ausbilderin oder vom Ausbilder als auch vom PhiP zu unterschreiben.

Bitte senden Sie den ausgefüllten Meldebogen an mitgliederservice(at)akberlin.de.