Beschwerdeverfahren
Die Apothekerkammer Berlin nimmt Beschwerden über die Berufsausübung von Apothekerinnen und Apothekern entgegen und geht diesen nach. Es ist unsere Aufgabe, für die ordnungsgemäße Berufsausübung der Kammermitglieder Sorge zu tragen. Apothekerinnen und Apotheker unterliegen bei der Ausübung ihres Berufes vielfältigen Pflichten. Die Berufspflichten ergeben sich aus der Berufsordnung der Apothekerkammer Berlin.
Nicht berücksichtigt werden beispielsweise mögliche Verletzungen ausschließlich zivilrechtlicher Natur, wie der Vorwurf der sogenannten Schlechtleistung, über welchen allein die Zivilgerichte entscheiden können.
Wenn Sie mit der Leistung eines Apothekers oder einer Apothekerin nicht zufrieden sind, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Lösung im direkten Gespräch zu suchen.
Lässt sich das Problem nicht lösen, besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Apothekerkammer Berlin einzulegen.
Wenn das Gespräch mit der Apothekerin bzw. dem Apotheker nicht zum Erfolg führt, können Sie sich schriftlich und möglichst zeitnah mit einer Beschwerde an uns wenden.
Um den Sachverhalt möglichst gut beurteilen zu können, benötigen wir Ihre Mitwirkung. Teilen Sie uns daher bitte mit, was passiert ist und aus welchem Grund Sie der Auffassung sind, dass die Apothekerin oder der Apotheker gegen Berufspflichten verstoßen hat.
Die Beschwerde muss Folgendes enthalten:
- den wesentlichen Sachverhalt: Wer? Was? Wann?
- Wichtig: Bei Notdienstbeschwerden auch die genaue Uhrzeit!
- den Namen und die Anschrift der Apothekerin bzw. des Apothekers oder der Apotheke
- Ihre vollständigen Kontaktdaten (Anschrift und ggf. Telefon-Nr. sowie E-Mail-Adresse) Anonyme Beschwerden werden nicht bearbeitet.
Nutzen Sie bitte das Beschwerdeformular am Ende dieser Seite. Alternativ können Sie die Beschwerde auch per Post an:
Apothekerkammer Berlin
Littenstr. 10
10179 Berlin
einreichen.
Verfassen Sie Ihre Beschwerde bitte in deutscher Sprache und in lesbarer Form. Wir prüfen Ihre Beschwerde sodann auf mögliche Berufspflichtverletzungen. Sollte der Verdacht einer Berufspflichtverletzung bestehen, erhält die bzw. der Beschuldigte eine Kopie der Beschwerde mit der Bitte zur Stellungnahme. Nur auf diese Weise können wir den Sachverhalt umfassend ermitteln. Bestätigt sich der Verdacht, wird der Vorgang an den Vorstand der Apothekerkammer Berlin zur Entscheidung über das weitere Vorgehen vorgelegt.
Mit der Einlegung der Beschwerde erklären Sie Ihr Einverständnis zur Weitergabe und Verwendung Ihrer Beschwerde nebst allen Unterlagen gegenüber den beteiligten Stellen.
Über das Ergebnis der Prüfung und ggf. verhängte berufsrechtliche Maßnahmen in Einzelnen werden Sie keine Nachricht erhalten, da berufsrechtliche Angelegenheiten dem Grundsatz der Amtsverschwiegenheit unterliegen. Wir werden Sie jedoch über den Abschluss des Verfahrens informieren.