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Fachspracheprüfung

Ablauf und Tipps zur Vorbereitung

Personen, die in Deutschland als Apothekerin oder Apotheker tätig werden wollen, müssen über ausreichende Kenntnisse sowohl in der deutschen Umgangssprache als auch in der Fachsprache verfügen. Die Apothekerkammer Berlin wurde vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) als zuständige Behörde beauftragt, die Fachspracheprüfung bei Bewerbern mit ausländischen Berufsqualifikationen durchzuführen. 

Das LAGeSo teilt Personen, die einen Antrag auf Erteilung der Approbation oder der Berufserlaubnis gestellt oder eine Meldung als Dienstleistungserbringer abgegeben haben mit, ob sie eine Fachspracheprüfung zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache ablegen müssen (vgl. § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und § 11a Absatz 2 Satz 6 Bundes-Apothekerordnung). 

Die fachsprachlichen Kenntnisse werden gemäß GMK-Eckpunktepapier durch eine dreiteilige Fachsprachenprüfung nachgewiesen, die der Überprüfung des Hörverstehens sowie der mündlichen und schriftlichen Ausdrucksfähigkeit dient.

Die Fachspracheprüfung stellt keine eigenständige Amtshandlung dar. Es handelt sich um ein Sachverständigengutachten der Apothekerkammer Berlin, welches nicht selbstständig anfechtbar ist.

Voraussetzungen für die Anmeldung sind:

  • Anmeldeformular der Apothekerkammer Berlin (siehe Download unten)
  • Die Aufforderung des LAGeSo, die Fachspracheprüfung bei der Apothekerkammer Berlin abzulegen.
  • Sprachzertifikat über Kenntnisse des Sprachniveaus GER B2 im Original oder als beglaubigte Kopie

Prüfungsgebühr:

Nach Eingang der Anmeldung erhält der/die Antragstellende einen Gebührenbescheid über die anfallende Prüfungsgebühr per Post. Die Höhe der Prüfungsgebühr ist in der Gebührenordnung der Apothekerkammer Berlin geregelt und beträgt 375,00 EUR

Nimmt der/die Antragstellende nach erfolgter Einladung nicht an der Fachspracheprüfung teil, wird die erhobene Prüfungsgebühr nicht erstattet. Liegt für die Nichtteilnahme ein wichtiger Grund (z. B. Erkrankung) vor und hat der/die Antragstellende diesen unverzüglich gegenüber der Apothekerkammer Berlin mitgeteilt und nachgewiesen, wird die bereits angefallene Gebühr bei erneuter Anmeldung nicht erneut erhoben. 

Nach Erhalt der Prüfungsgebühr erhält der/die Antragstellende mit einer Frist von mindestens 2 Wochen per Post eine Einladung zur Fachsprachenprüfung. Die Terminvergabe erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge.

Kontakt:

Katy Netz

Telefon (030) 31 59 64 - 9

Telefax (030) 31 59 64 - 30

E-Mail: fachsprache(at)akberlin.de

Was muss ich zu der Prüfung mitbringen?
 

  • Einladungsschreiben der Apothekerkammer Berlin zu der Prüfung 
  • Amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (Original, keine Kopie) 

Vor Beginn der Prüfung wird die Identität der Kandidatinnen und Kandidaten überprüft. Bitte bringen Sie hierzu ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild im Original mit, z. B. Personalausweis, Reisepass oder sonstiges Dokument, z. B. Aufenthaltstitel. 

Für die Prüfung zugelassene Hilfsmittel werden Ihnen von der Prüfungskommission zur Verfügung gestellt. 

Zugelassene Hilfsmittel sind:
 

  • Fachinformation und ggf. die Gebrauchsinformation eines Fertigarzneimittels
  • Ggf. Fertigarzneimittelpackungen bzw. Geräte zur Demonstration
  • Medizinische und pharmazeutische Nachschlagewerke in gebundener Form (z.B. Pschyrembel - Klinisches Wörterbuch, Hunnius - Pharmazeutisches Wörterbuch) 
  • Taschenrechner 
  • Papier und Stift

Wie läuft die Prüfung ab? Welche Anforderungen werden gestellt?

Sie müssen Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache in einer dreiteiligen Fachspracheprüfung nachweisen:

  1. Ein simuliertes Apotheker-Patienten-Gespräch (beinhaltet einen etwa 5-minütigen Monolog inkl. Stellungnahme zu einem berufsbezogenen Thema)
  2. Das Anfertigen mindestens eines Schriftstückes, das in der pharmazeutischen Berufsausübung üblicherweise vorkommt
  3. Ein Gespräch mit einem Angehörigen derselben Berufsgruppe

Für alle drei Prüfungsabschnitte ist jeweils eine Dauer von 20 Minuten anberaumt. Insgesamt dauert die Fachspracheprüfung 75 Minuten.

Kann die Fachspracheprüfung wiederholt werden? 

Ja, die Fachspracheprüfung kann wiederholt werden. Die Wiederholung hat als Ganzes zu erfolgen, d. h. in den drei beschriebenen Abschnitten. Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt. Die Prüfungsgebühr wird im Falle einer Wiederholung erneut in voller Höhe erhoben.

Ausführliche Informationen zur Fachspracheprüfung finden Sie auf dieser Seite im Downloadbereich.

Wie kann ich mich vorbereiten?

Bei der Beurteilung der Fachsprache wird besonders Wert auf berufsbezogene kommunikative Fähigkeiten gelegt. Apotheker:innen müssen ein Gespräch souverän, strukturiert und klar führen können. Hierbei ist es wichtig, dass der/die Prüfungskandidat:in flexibel auf individuelle Gesprächssituationen reagieren und sich spontan ausdrücken kann. Dabei sind ein umfangreicher Wortschatz verbunden mit flüssigem Sprechen wichtige Voraussetzungen. Inhalte von Erzähltem bzw. Geschriebenem müssen erfasst und korrekt und umfassend mündlich sowie schriftlich wiedergegeben werden können.

Bei der Vorbereitung auf die Fachspracheprüfung sollte beachtet werden, dass auswendig gelernte Fallbeispiele nicht ausreichen, um die Prüfung zu bestehen. In der Prüfung wird beurteilt, ob der/die Prüfungskandidat:in dem Berufsalltag eines Apothekers mit all seinen individuellen und vielfältigen Aufgaben sprachlich gewachsen ist.

Eine gute Vorbereitung auf die Prüfung sind außerdem die Hospitation oder die Mitarbeit im „Backoffice“ einer öffentlichen Apotheke. Sie dürfen zwar ohne Berufserlaubnis oder Approbation keine pharmazeutischen Tätigkeiten ausüben, eine Hospitation oder die Tätigkeit im „Backoffice“ sind aber möglich und sinnvoll, um die Abläufe kennenzulernen und Ihre Sprachkenntnisse zu verbessern.

Eine weitere Hilfe bei der Prüfungsvorbereitung sind die ABDA-Leitlinien und Arbeitshilfen, die auf der ABDA-Website zu finden sind. Damit können Sie sich gezielt am Prüfungsablauf orientieren und simulierte Patientengespräche üben.

Wir empfehlen weiterhin, im Vorfeld der Fachspracheprüfung gezielt Fachliteratur zu lesen. Als Lektüre bieten sich die Pharmazeutische Zeitung oder die Deutsche Apotheker Zeitung an. Beim Lesen der Artikel in diesen Fachmedien eignen sie sich pharmazeutische Fachbegriffe an. Es kommt also nicht nur auf die Inhalte, sondern auch auf das fachspezifische Vokabular an. 

Die Pharmazeutische Zeitung (PZ) bietet Ihnen zur Vorbereitung auf die Fachspracheprüfung und zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung ein Frei-Abonnement von bis zu 15 Monaten an. Für das Frei-Abonnement muss eine Kopie des Antrages auf Berufserlaubnis beziehungsweise auf Approbation an die PZ gesendet werden. Fragen hierzu richten Sie bitte direkt an:

Frau Tena Fast

Fax: 06196 928 259

E-Mail: t.fast(at)avoxa.de

 

Wer sein Deutsch verbessern will, profitiert in der Regel außerdem von der Lektüre deutschsprachiger Zeitungen und Zeitschriften und vom Ansehen von Nachrichtensendungen, Dokumentationen und Spielfilmen im deutschen Fernsehen.