Lange Nacht des Impfens am 1. Oktober 2024 in Ihrer Apotheke vor Ort

< Zurück

Am 1. Oktober 2024 findet in Berliner Apotheken die „Lange Nacht des Impfens“ statt. Bis 22 Uhr bieten teilnehmende Apotheken Impfungen gegen Grippe und/oder COVID-19 an. Die Aktion zielt darauf ab, der Bevölkerung den Zugang zu wichtigen Impfungen zu erleichtern, die Impfquote zu steigern und mögliche Folgeerkrankungen zu vermeiden - und damit letztlich das angeschlagene Gesundheitssystem zu entlasten.

Mit Beginn der kalten Jahreszeit steigt das Risiko für Infektionskrankheiten wie Grippe und COVID-19. Frühzeitige Impfung schützt. Berliner Vor-Ort-Apotheken bieten am 1. Oktober 2024 bis 22 Uhr eine niederschwellige Möglichkeit, sich schnell und unkompliziert impfen zu lassen – ohne lange Wartezeiten und spontan nach Feierabend.

„Impfungen spielen eine entscheidende Rolle, um den bestmöglichen Schutz vor einer Influenza- oder Corona-Infektion zu gewährleisten. Die Apotheken vor Ort setzen mit der ‚Langen Nacht des Impfens‘ ein starkes Zeichen für den Schutz der Bevölkerung. Impfende Apotheken ergänzen das Angebot der Arztpraxen und erreichen Menschen, die sich sonst womöglich nicht impfen lassen würden“, betont Dr. Ina Lucas, Präsidentin der Apothekerkammer Berlin. „Viele Patientinnen und Patienten in meinen Apotheken freuen sich, dass Apotheken ein niederschwelliges Impfangebot haben“, erklärt Lucas.

Für wen werden die Impfungen empfohlen?

Empfohlen wird die Grippeschutzimpfung für Personen ab 60 Jahren, chronisch Erkrankte, Schwangere sowie Angehörige von Berufen mit erhöhtem Kontaktrisiko. In diesen Fällen ist die Impfung für gesetzlich Krankenversicherte kostenfrei. Erwachsene Versicherte einiger Krankenkassen können sich auch unabhängig davon kostenlos impfen lassen. Um den Aufbau des Impfschutzes (Grundimmunisierung) zu gewährleisten, berücksichtigt die Ständige Impfkomission (STIKO) bei ihren Empfehlungen den bestmöglichen Zeitpunkt für eine Impfung. Für einen Schutz gegen die Influenzaviren ist gemäß dem Robert-Koch-Institut (RKI) von Oktober bis Mitte Dezember der optimale Impfzeitraum.

In Apotheken ist die COVID-19-Schutzimpfung für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren möglich. Empfohlen wird diese Impfung für Personen ab 60 Jahren und Personen, die in einem Pflegeheim leben oder arbeiten. Sie ist außerdem sinnvoll bei Familienangehörigen und engen Kontaktpersonen von Menschen, bei denen nach einer COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann. Wenn eine chronische Erkrankung vorliegt, können sich Patientinnen und Patienten an das Team in der Apotheke vor Ort wenden. In einem individuellen Beratungsgespräch wird geklärt, ob eine Impfung sinnvoll ist. Die Impfung ist für gesetzlich Krankenversicherte kostenlos.

Der Nationale Impfplan enthält als Ziel, die Grippe-Impfquote bei Senioren und Risikogruppen auf über 75 Prozent zu steigern, um Menschen zu schützen und volkswirtschaftliche Krankheitskosten zu vermeiden. Dieses Impfquoten-Ziel beruht auf der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation. Die niederschwellige Impfung in der Apotheke hilft, diesem Ziel näher zu kommen.

Wann dürfen Apotheken impfen?

Nach § 20c Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Apothekerinnen und Apotheker Personen ab 18 Jahren gegen Grippe (Influenza) und Personen ab 12 Jahren gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen. Voraussetzung hierfür ist eine erfolgreiche ärztliche Schulung. Zudem müssen geeignete Räumlichkeiten verfügbar sein. So tragen Apotheken aktiv zur Verbesserung der Impfquote und zur Prävention von schweren Krankheitsverläufen bei.

Übersichtskarte zur Langen Nacht des Impfens

Welche Berliner Apotheken sich an der Langen Nacht des Impfens beteiligen, sehen Sie in der Deutschlandkarte unter https://www.lange-nacht-des-impfens.de/. Wir empfehlen allen Interessierten, sich zusätzlich in ihrer Apotheke vor Ort zu erkundigen, ob diese ebenfalls an der Aktion teilnimmt.

 

Pressebild Dr. Ina Lucas (© Sandra Schneider, Spreekind-Fotografie)

Pressemeldung als PDF