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Freiwilliges Fortbildungszertifikat und Punkte

Sie bilden sich regelmäßig fort, um Ihr Wissen aktuell zu halten? Machen Sie Ihr Engagement sichtbar mit dem freiwilligen Fortbildungszertifikat der Apothekerkammer Berlin! Damit weisen Sie nach, dass Ihre Fachkenntnisse auf dem aktuellen Stand sind.

Sie erhalten Ihr Fortbildungszertifikat, wenn Sie innerhalb von drei Jahren folgende Anzahl an Fortbildungspunkten für akkreditierte Veranstaltungen bzw. Maßnahmen gesammelt haben:

  • Apothekerinnen und Apotheker: 150 Fortbildungspunkte
  • Nicht approbiertes pharmazeutisches Personal: 100 Fortbildungspunkte

Die Fortbildung umfasst pharmazeutische, berufsbezogene wissenschaftliche und betriebswirtschaftliche sowie auf apothekenübliche Waren und Dienstleistungen ausgerichtete Maßnahmen, die die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten sichern und erweitern. Ein Fortbildungspunkt entspricht einer Fortbildungseinheit von 45 Minuten ohne Pausen.

Grundlagen sind die Richtlinien zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikates und die Qualitätskriterien für Fortbildungsmaßnahmen – Empfehlungen der Bundesapothekerkammer.

Die Richtlinien finden Sie hier.

 

Fortbildungspunkte sammeln

Wir belohnen den Besuch akkreditierter Fortbildungen mit Fortbildungspunkten. Ihre Fortbildungspunkte können Sie in unserem Kundenportal unkompliziert sammeln und übersichtlich verwalten. Wenn Sie die erforderliche Anzahl an Fortbildungspunkten erreicht haben, können Sie sich Ihr persönliches Fortbildungszertifikat herunterladen.

Hier geht es direkt zum Kundenportal: https://portal.akberlin.de/login/

Antworten auf häufig gestellte Fragen:

Auf Grundlage der Richtlinie zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikates der Apothekerkammer Berlin können:

  • die Mitglieder der Apothekerkammer Berlin, also alle Apothekerinnen und Apotheker, die in Berlin ihren Beruf ausüben oder – wenn nicht berufstätig – ihren Wohnsitz in Berlin haben und
  • das nicht approbierte pharmazeutische Personal, das in Berlin arbeitet oder – wenn nicht berufstätig – den Wohnsitz in Berlin hat

Fortbildungspunkte für das freiwillige Fortbildungszertifikat sammeln.

Zum nicht approbierten pharmazeutischen Personal zählen folgende Berufsgruppen: Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA), Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, Apothekenassistenten und Pharmazeutische Assistenten.

Unter Punktekonto & Zertifikat werden die erworbenen Punkte übersichtlich dargestellt. Ein Fortbildungszertifikat muss nicht beantragt werden. Es wird Ihnen zum Download in Ihrem Punktekonto bereitgestellt, sobald die erforderlichen Punkte in dem entsprechenden Zeitraum gem. Richtlinie nachgewiesen wurden.

Punkte für Veranstaltungen der Apothekerkammer Berlin werden Ihnen automatisch gutgeschrieben, sobald wir Ihre Teilnahme erfasst haben. Punkte für innerbetriebliche Fortbildung und Selbststudium werden ebenfalls ohne individuellen Nachweis hinzugefügt.

Veranstaltungen anderer Anbieter und sonstige Maßnahmen (z. B. Tätigkeit als Referent:in) können Sie über die Funktion Punkte-Freischaltung selbst erfassen. Die Tätigkeit als Referent:in, Moderator:in oder Autor:in belegen Sie bitte durch die Bescheinigung des Veranstalters oder durch die Vorlage einer Fotokopie des Veranstaltungsprogramms bzw. des Titelblatts der Publikation.

Verbände, Organisationen und kommerzielle Anbieter können für ihre Veranstaltung eine Akkreditierung und Bewertung beantragen. Trägt die Maßnahme zur Kompetenzerhaltung bei, wird sie mit Fortbildungspunkten bewertet und in den Veranstaltungskalender der Apothekerkammer Berlin übernommen.

Fortbildungspunkte für Veranstaltungen in Berlin werden nur anerkannt, wenn sie von der Apothekerkammer Berlin oder einer anderen Heilberufekammer vergeben wurden. Nur so ist die Qualität der Veranstaltungen gesichert. Nicht akkreditierte Maßnahmen werden für das Fortbildungszertifikat der Kammer nicht anerkannt.

Sie erhalten in der Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung und müssen die erworbenen Fortbildungspunkte im Kundenportal über die Funktion Punkte-Freischaltung erfassen und freischalten.

Damit die Teilnahmebescheinigung gültig ist und für das freiwillige Fortbildungszertifikat angerechnet werden kann, muss sie folgende Informationen enthalten:

  • Name der/des Teilnehmenden
  • Titel der Fortbildung
  • Datum der Fortbildung
  • Akkreditierende Heilberufekammer, bei Veranstaltungen in Berlin die Apothekerkammer Berlin (oder die Ärztekammer Berlin)
  • Kennziffer/Akkreditierungsnummer der Akkreditierung
  • Berufsgruppe, für die die Veranstaltung akkreditiert wurde
  • Kategorie der Maßnahme, z.B. Seminar, Vortrag oder Kongress
  • Zahl der vergebenen Fortbildungspunkte

Unzureichende Teilnahmebescheinigungen ohne die genannten Informationen erkennt die Apothekerkammer Berlin nicht an. Prüfen Sie daher bitte in Ihrem eigenen Interesse, ob die Teilnahmebescheinigung alle erforderlichen Informationen enthält. 

Wenn Sie eine nicht akkreditierte Veranstaltung besuchen, können Sie keine Punkte dafür sammeln. Gehen Sie in einem solchen Fall auf den Veranstalter zu und legen ihm die Akkreditierung nahe. Diese kann er für seine Veranstaltung unkompliziert über unser Kundenportal beantragen.

Grundsätzlich gilt: Akkreditierungen nach dem Veranstaltungstermin sind nicht möglich. Eine Akkreditierung muss spätestens acht Wochen vor dem Start der Veranstaltung beantragt werden.

Fortbildungspunkte aus akkreditierten Fortbildungsveranstaltungen anderer Berliner Heilberufekammern werden anerkannt.

Ebenfalls anerkannt werden Fortbildungspunkte aus Veranstaltungen, die nicht in Berlin stattfinden, aber durch andere Apothekerkammern, Ärztekammern bzw. deutsche Heilberufekammern und die Bundesapothekerkammer akkreditiert wurden.

Alle Heilberufekammern erkennen Fortbildungspunkte für Veranstaltungen an, die von der Apothekerkammer Berlin akkreditiert wurden. Ihren aktuellen Punktestand können Sie im Kundenportal unter Punktekonto & Zertifikat abrufen, über den Kontoauszug Ihres Punktekontos dokumentieren und bei der neuen Kammer einreichen.