Sie sind hier: Startseite    Mitglieder    Fortbildung    Qualitätssicherung von Veranstaltungen

Qualitätssicherung von Veranstaltungen

Wir akkreditieren Berliner Fortbildungen

Neben dem umfangreichen Angebot der Apothekerkammer Berlin an Seminaren, Workshops und Vorträgen akkreditieren wir auch Berliner Fortbildungen externer Veranstalter. Damit sorgen wir dafür, dass Sie Ihr Wissen qualitätsgesichert auffrischen und Ihren Beruf nach dem aktuellen Stand und der Entwicklung der pharmazeutischen Wissenschaft ausüben können.

Eine Übersicht über alle Veranstaltungen finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.

Sie sind Veranstalter und möchten Ihre Veranstaltung von der Apothekerkammer Berlin akkreditieren lassen?


Hier können Sie sich neu registrieren oder anmelden, um einen Akkreditierungsantrag zu stellen:

  • Sie haben seit März 2023 keinen Akkreditierungsantrag bei der Apothekerkammer Berlin gestellt? Dann registrieren Sie sich bitte hier.

  • Sie besitzen bereits einen Account? Dann melden Sie sich bitte hier an.

Eine Akkreditierung und Vergabe von Kompetenzpunkten kann nach unseren Richtlinien nur für Maßnahmen beantragt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

Die Fortbildungen

  • finden in Präsenz in Berlin oder online überwiegend mit Berliner Teilnehmenden statt.
  • beziehen sich auf pharmazeutische, berufsbezogen wissenschaftliche und betriebswirtschaftliche sowie auf apothekenübliche Waren und Dienstleistungen.

In den Richtlinien können Sie den genauen Wortlaut der Bestimmungen nachlesen.

Im Akkreditierungsantrag sind detaillierte Angaben zum Ablauf der Veranstaltung und zu den Referierenden erforderlich. Der Veranstalter muss außerdem bestätigen, dass die Maßnahme inhaltlich unabhängig von kommerziellen oder werbenden Interessen ist und die Form und der Inhalt nicht durch finanzielle oder materielle Unterstützung im Sinne eines Sponsorings beeinflusst werden. Objektive Produktinformationen nach wissenschaftlichen Kriterien sind zulässig.

Akkreditierungen anderer Heilberufekammern werden von der Apothekerkammer Berlin anerkannt.

Bitte registrieren Sie sich in unserem Kundenportal. Sobald Sie eingeloggt sind, finden Sie dort weitere Informationen und werden durch den Antragsprozess geleitet.

Hier können Sie sich neu registrieren oder anmelden, um einen Akkreditierungsantrag zu stellen.

Sie haben seit März 2023 keinen Akkreditierungsantrag bei der Apothekerkammer Berlin gestellt? Dann registrieren Sie sich bitte hier.

Sie besitzen bereits einen Account? Dann melden Sie sich bitte hier an.

Eine Akkreditierung wird grundsätzlich online und spätestens acht Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung beantragt.

So gehen Sie Schritt für Schritt vor, wenn Sie die Akkreditierung Ihrer Fortbildung beantragen möchten:

Schritt 1: Sie füllen das Antragsformular online aus, machen alle erforderlichen Angaben, laden die erforderlichen aussagekräftigen Dokumente hoch und senden den Antrag ab.

Schritt 2: Ihr Antrag wird auf Vollständigkeit geprüft. Außerdem bewertet die Apothekerkammer Ihre Maßnahme und vergibt eine Punktzahl für die Fortbildung. Die Anzahl der Fortbildungspunkte berechnet sich nach der Dauer der Maßnahme in Minuten (ohne Pausen) dividiert durch 45, der Minutenzahl pro Fortbildungseinheit. Das Ergebnis der Division wird kaufmännisch gerundet und ergibt die Anzahl der Punkte. Es werden pro Veranstaltungstag maximal 8 Punkte vergeben.

Schritt 3: Dem Veranstalter und der antragsstellenden Person gehen per Mail ein schriftlicher Bescheid mit der Angabe der Fortbildungspunkte zu. Außerdem erhalten beide die Vorgaben für die Registrierung der Teilnehmenden und die Teilnahmebescheinigung.

Schritt 4: Dem im Antrag genannten Rechnungsempfänger geht per Mail die Rechnung über die Akkreditierungsgebühr zu.

Bei akkreditierten Maßnahmen verpflichten sich die anbietenden Veranstalter, folgende Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung zu übernehmen.

Liste der Teilnehmenden: Die Anbietenden der Fortbildungsmaßnahme führen eine Liste der Teilnehmenden. Um in Zusammenarbeit mit den Apothekerkammern der Länder und der Bundesapothekerkammer die erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme im Rahmen der Beantragung des Fortbildungszertifikats überprüfen zu können, ist im Einzelfall die Einsicht in die Liste der Teilnehmenden erforderlich. Da für das Fortbildungszertifikat die Teilnahmen über einen Zeitraum von drei Jahren berücksichtigt werden können, haben die Anbietenden die Liste der Teilnehmenden ab dem Datum der Teilnahme vier Jahre aufzubewahren und der Apothekerkammer auf Anforderung zur Verfügung zu stellen sowie ggf. die Ergebnisse der Lernerfolgskontrollen offenzulegen.

Teilnahmebescheinigung: Die Anbietenden stellen den Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung gemäß Anlage 1 der Richtlinie zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikates der Apothekerkammer Berlin aus. Bei modular unterteilten Fortbildungsmaßnahmen kann die Teilnahme für die jeweils erfolgreich absolvierten Module oder die gesamte Fortbildungsmaßnahme bescheinigt werden. Die Entscheidung obliegt den Anbietenden.

Überprüfung: Die Apothekerkammer behält sich vor, akkreditierte Fortbildungsmaßnahmen in geeigneter Weise zu überprüfen. Hierbei haben die Anbietenden sie zu unterstützen; insbesondere ist auf Verlangen einer vertretenden Person von ihr die kostenfreie Teilnahme zu ermöglichen.

Zugangsdaten: Sofern für den Zugang zu Online-Fortbildungsmaßnahmen Zugangsdaten erforderlich sind, stellen die Fortbildungsanbietenden diese der Apothekerkammer grundsätzlich bei Antragstellung kostenlos zur Verfügung.

Die Qualität der externen und kammereigenen Fortbildungen und Maßnahmen zur Kompetenzerhaltung wird fortlaufend überprüft. Grundlage bilden die Richtlinien zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikates der Apothekerkammer Berlin und die Qualitätskriterien für Fortbildungsmaßnahmen – Empfehlungen der Bundesapothekerkammer. So unterstützen Evaluations- und Qualitätssicherungsumfragen bei den Teilnehmenden das Qualitätsziel. Die Bewertung der Veranstaltung fließt unmittelbar in das Qualitätssicherungssystem ein.

Die Apothekerkammer Berlin behält sich eine stichprobenartige Überprüfung der von ihr akkreditierten Maßnahmen vor.

Von den Teilnehmenden als unzureichend bewertete Veranstaltungen werden sanktioniert.

Online-Akkreditierung und Publikation der Veranstaltungen im Internet sind Instrumente, die finanziert sein wollen. Über die Akkreditierungsgebühr beteiligen wir die Veranstalter an den entstehenden Kosten.

Da die Fortbildungspunkte der Kammer als Qualitätssiegel fungieren und einen Wettbewerbsvorteil bedeuten, investieren die Veranstalter damit über die Gebühren in ihre Marktfähigkeit.

Die Höhe der Gebühren richtet sich grundsätzlich danach, ob es sich um einen gemeinnützigen oder kommerziellen Anbieter handelt. Veranstalter, die sich durch Mitgliederbeiträge finanzieren, zahlen Gebühren zwischen 0 - 50,00 EUR. Wer mit dem Angebot ein wirtschaftliches Interesse verfolgt, zahlt zwischen 100,00 - 250,00 EUR.

Allgemein gilt: Für gebührenpflichtige oder gesponserte Maßnahmen sind höhere Akkreditierungsgebühren zu zahlen.

Die Akkreditierungsgebühr wird entsprechend der Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 (Gebührenverzeichnis) der Gebührenordnung der Apothekerkammer Berlin erhoben. Die Gebührenordnung finden Sie auf der Seite Kammerrecht.