Die nächste Zwischenprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) findet statt:
am 10. Oktober 2024
im Fachinstitut für Steuerrecht und Betriebswirtschaft GmbH
Littenstraße 10
10179 Berlin.
Gemäß § 30 PKA-Prüfungsordnung, wird die Zwischenprüfung in der ersten Hälfte des 2. Ausbildungsjahres durchgeführt.
Alle in Ausbildung stehenden PKA, die an der Zwischenprüfung teilzunehmen haben, sind bis zum 28. August 2024 mit dem Formblatt „Anmeldung zur Zwischenprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte“ bei der Apothekerkammer Berlin, Littenstr. 10, 10179 Berlin, anzumelden.
Das Formblatt „Anmeldung zur Zwischenprüfung“ ist unter:
www.akberlin.de > für Mitglieder > Ausbildung > PKA > Zwischen- und Abschlussprüfung > Anmeldung zur Zwischenprüfung, bereitgestellt.
Mit der Anmeldung zur Zwischenprüfung werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemäß § 21 Ausweispflicht und Belehrung, § 22 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße und § 23 Rücktritt und Nichtteilnahme der o. g. PKA-Prüfungsordnung belehrt.
Der Anmeldung zur Zwischenprüfung sind beizufügen:
- Kopie der Fehlzeitenstatistik der bzw. des Auszubildenden über eventuell angefallene Fehlzeiten in der Ausbildungsapotheke
- Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung. Gemäß § 33 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz darf die Nachuntersuchung nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Für Auszubildende, die bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben, entfällt die Verpflichtung zur Nachuntersuchung.
Das Berichtsheft, Stand Juli 2024 ist vom 2. September 2024 bis 5. September 2024 in der Apothekerkammer Berlin, Littenstraße 10, 10179 Berlin, 1. OG abzugeben. Die Abgabe kann persönlich (von 9:00 Uhr – 16:00 Uhr) oder auf dem Postweg erfolgen.