Apotheken-Reformgesetz, Notfallgesetz und Gesundes-Herz-Gesetz

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Derzeit sind drei Gesetzgebungsverfahren aktiv: das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG), das Notfallgesetz (NotfallG) und das Gesunde-Herz-Gesetz (GHG-Gesetz). Hier informieren wir Sie fortlaufend über die aktuellen Entwicklungen.

Apotheken-Reformgesetz (ApoRG)

Am 14. Juni 2024 gab das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) über die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) den Referentenentwurf eines Apotheken-Reformgesetzes (ApoRG) bekannt. Dieser enthält Vorschläge, die die „Apotheke vor Ort“ als essenzielle Säule der Gesundheitsversorgung gefährden.

Die Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Berlin diskutierte in der letzten Delegiertenversammlung am 18.Juni 2024 intensiv über den Referentenentwurf und fasste folgende Resolution. Die Delegiertenversammlung spricht sich dafür aus, das „Apotheken-Reformgesetz in dieser Form maßgeblich anzupassen, da dessen Umsetzung die Arzneimittelversorgung der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland– auch gegenüber anderen Ländern in der EU – massiv verschlechtern würde.“

Am Folgetag gab die ABDA ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf bekannt. Die ABDA lehnt den Entwurf in der vorliegenden Fassung ab.

Insbesondere bewertet die ABDA den Referentenentwurf folgendermaßen: „Der Entwurf nimmt die der Bundesregierung zuzurechnende chronische Unterfinanzierung des deutschen Apothekenwesens zum Anlass, die begründeten Anforderungen an dessen Qualität irreparabel und durchgängig auf ein unverantwortliches Niveau zu reduzieren. Er degradiert das Arzneimittel zum Konsumgut und geht von einer Verzichtbarkeit der Apotheke und des Apothekers aus, indem er umfassende Arzneimittelversorgung faktisch negiert und durch reine Logistik und Handel ersetzt. Dies führt zu einer gravierenden Verschlechterung der Arzneimitteltherapie- und der Patientensicherheit und belastet dadurch absehbar die Sozialsysteme mit Folgekosten. Die inhabergeführte Apotheke wird finanziell und strukturell ruiniert, Arbeitsplätze für approbierte Apothekerinnen und Apotheker werden massenhaft vernichtet und das Feld für die Zulassung des Fremdbesitzes an Arzneimittelvertriebsstellen bereitet.“

Die Anhörung zum Referentenentwurf zum Apotheken-Reformgesetz findet am 25. Juni 2024 im Bundesgesundheitsministerium statt. Die ABDA wird die Positionen stellvertretend für den Berufsstand dort mündlich erläutern.

Auch die Apothekerkammer Berlin selbst wurde seitens der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege zur Stellungnahme zum Referentenentwurf eingeladen. Die Apothekerkammer hat sich die Stellungnahme der ABDA zu eigen gemacht und hat weiterhin die besonders kritischen zentralen Punkte rechtlich näher beleuchtet. Insbesondere die Reformvorschläge zur Apothekenstruktur und – honorierung wurden stark kritisiert. Sehr deutlich hat die Apothekerkammer Berlin ihren Standpunkt zur Gefährlichkeit der Idee der Leitung einer Apotheke ohne Apotheker:in kenntlich gemacht.

Im Zuge dessen ist am heutigen Tag eine Pressemitteilung der Apothekerkammer Berlin veröffentlicht worden. Die Präsidentin der Apothekerkammer Berlin, Dr. Ina Lucas, betont darin ausdrücklich: „Eine Apotheke darf nicht ohne Apotheker:in geführt werden! Nur ausgebildete Apotheker:innen verfügen über das notwendige Wissen, um komplexe Arzneimitteltherapien sicher zu managen und akute sowie chronische Gesundheitsprobleme kompetent zu identifizieren und zu beurteilen.“ Daher regt die Apothekerkammer Berlin „gemeinsam mit allen anderen Standesorganisationen der Apotheker:innenschaft bundesweit eine grundlegende Anpassung des Entwurfs an, bei der die Expertise der Apotheker:innen einbezogen wird. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Apotheken auch in Zukunft ihre unverzichtbare Rolle in der Gesundheitsversorgung erfüllen können.“

Weitere aktuelle Informationen zum Referentenentwurf finden Sie auf der Internetseite der ABDA:

www.abda.de/aktuelles-und-presse/newsroom/detail/overwiening-chancen-im-gesetzgebungsverfahren-gemeinsam-nutzen/

 

Notfallgesetz (NotfallG) und Gesundes-Herz-Gesetz (GHG-Gesetz)

Neben dem am 15. Juni 2024 bekanntgemachten Apotheken-Reformgesetz sind Referentenentwürfe zum Notfallgesetz und zum Gesundes-Herz-Gesetz veröffentlicht worden.

Den Referentenentwurf zum Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Notfallgesetz) finden Sie hier. Der Vorstand der Apothekerkammer Berlin hat die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme an die ABDA genutzt und hat hierzu am 21. Juni 2024 Anmerkungen abgegeben. Kritisiert wurde insbesondere die Schaffung von notdienstpraxisversorgenden Apotheken und das Dispensierrecht der Ärzt:innen. Diese werden nunmehr von der ABDA gebündelt und in der Stellungnahme adressiert.

Weiterhin ist am 14. Juni 2024 der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz) veröffentlicht worden. Den Referentenentwurf finden Sie hier. Auch zu dem Referentenentwurf hat die Apothekerkammer Berlin die Möglichkeit erhalten eine Stellungnahme an die ABDA abzugeben. Die Apothekerkammer Berlin hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die ABDA selbst hat am 09.07.2024 eine Stellungnahme abgegeben.

Wir werden Sie weiterhin über die Entwicklungen bei den Gesetzesvorhaben informieren.