Anlässlich des kürzlich von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgestellten Referentenentwurfs zum Apothekenreformgesetz bezieht die Apothekerkammer Berlin klar Stellung. In diesen herausfordernden Zeiten ist es entscheidend, gesundheitspolitische Entscheidungen im Dialog mit den betroffenen Berufsgruppen und zum Wohle der Versorgungsicherheit der Patientinnen und Patienten zu treffen. Der aktuelle Entwurf scheint jedoch die dringend benötigten Lösungen nicht zu adressieren und gefährdet in der jetzt vorliegenden Fassung die Zukunft der „Apotheke vor Ort“ und damit die Gesundheitsversorgung. Die Apothekerkammer Berlin hat diesbezüglich eine Resolution beschlossen, um die pharmazeutische Kompetenz zu erhalten und zu stärken.
Dr. Ina Lucas, Präsidentin der Apothekerkammer Berlin, betont: „Eine Apotheke ohne Apotheker:in ist wie ein Flugzeug ohne Pilot:in – fehlt das notwendige Fachwissen ist die Sicherheit der Menschen gefährdet. Die Apothekenlandschaft in Deutschland steht vor erheblichen Herausforderungen, die nur gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen vor Ort bewältigt werden können. Diese sind es, die unter dem Strich Verantwortung für die Patient:innen übernehmen. Apotheker:innen sind unverzichtbar für die kompetente Beratung und sichere Abgabe von Arzneimitteln. Sie stellen rund um die Uhr sicher, dass Patient:innen individuell und verantwortungsvoll betreut werden. Eine Apotheke darf nicht ohne Apotheker:in geführt werden! Nur ausgebildete Apotheker:innen verfügen über das notwendige Wissen, um komplexe Arzneimitteltherapien sicher zu managen und akute sowie chronische Gesundheitsprobleme kompetent zu identifizieren und zu beurteilen. Dabei fungieren sie auch als wichtige Lotsen zu anderen Heilberufler:innen." Um die Kompetenz der Apotheken vor Ort herauszustellen, hat die Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Berlin in der letzten Versammlung eine Resolution beschlossen. In dieser fordert sie insbesondere das Vorhaben, „Apotheken ohne Apotheker:in“ zu betreiben, nicht gesetzlich umzusetzen und den vorliegenden Entwurf dahin gehend umgehend nachzubessern. „Wird dieser wesentliche Aspekt aus dem derzeitigen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit gestrichen, sind wir als Standesvertretung selbstverständlich bereit, das Reformvorhaben konstruktiv zu begleiten“, sagt Lucas.
Eine qualifizierte und verantwortungsbewusste Arzneimittelversorgung ist wichtig. Apotheken spielen eine zentrale Rolle in der Sicherstellung dieser Versorgung. „Sie sind bereits heute Gesundheitskompetenzzentren, die das gesamte Gesundheitssystem schon heute massiv entlasten“, sagt Lucas. Doch der aktuelle Entwurf des Apothekenreformgesetzes, der wie vorgelegt faktisch Leistungskürzungen vorsieht, könnte diese Rolle und damit die Patient:innensicherheit erheblich gefährden. Insbesondere der anhaltende Fachkräftemangel und die ständigen Lieferengpässe setzen die Apotheken unter großen Druck. Eine Reform, die die ökonomischen und strukturellen Bedingungen weiter verschärft, kann nicht im Interesse einer innovativen Gesundheitsversorgung mit Blick auf das Gemeinwohl sein.
Der Aspekt, dass das Impfangebot in den Apotheken ausgeweitet wird, gleicht die Kritik an dem Referentenentwurf jedoch nicht aus. „Dass Apotheken mehr Impfungen anbieten können und wollen, war eine wesentliche Forderung der Apothekerkammer Berlin, die in einem Antrag auf dem Deutschen Apothekertag 2023 gestellt wurde. Es freut uns, dass diese Forderung grundsätzlich eingeflossen ist. Allerdings wird das Impfangebot nur ausgeweitet werden können, wenn dafür einerseits qualifizierte Fachkräfte vorhanden sind und andererseits eine angemessene Vergütung gezahlt wird“, sagt Lucas.
Die Apothekerkammer Berlin regt daher gemeinsam mit allen anderen Standesorganisationen der Apotheker:innenschaft bundesweit eine grundlegende Anpassung des Entwurfs an, bei der die Expertise der Apotheker:innen einbezogen wird. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Apotheken auch in Zukunft ihre unverzichtbare Rolle in der Gesundheitsversorgung erfüllen können.
Die Apothekerkammer Berlin steht bereit für einen konstruktiven Dialog und hofft, dass ebenfalls die Anregungen der Landesapothekerverbände und der anderen lokalen Standesvertretung in den weiteren Gesetzgebungsprozess einfließen.
Am 24. Juni 2024 hat die Apothekerkammer Berlin eine Stellungnahme zum Referentenentwurf an die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege abgegeben.