In einem Schreiben vom 15. April 2025 hat Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach die Gesellschafter der gematik GmbH über den Stand und den weiteren Zeitplan der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle informiert. Demnach kann die ePA ab dem 29. April 2025 in ganz Deutschland genutzt werden. Die Begrenzung auf die positiv-gelisteten Einrichtungen in der Modellregion wird dann aufgehoben.
Seit Januar 2025 wurden etwa 70 Millionen elektronische Patientenakten (ePA) bereitgestellt. Damit wurde das Fundament für die Digitalisierung unseres Gesundheitssystems gelegt.
In den Modellregionen ist die ePA bereits Teil des Versorgungsalltags. Die intensive Testung habe gezeigt, dass die Technik einsatzbereit sei und sich auch die Erfahrungen bezüglich der Nutzung positiv entwickelten, so der Bundesgesundheitsminister.
Da die Nutzbarkeit der ePA für die Leistungserbringenden stark von den jeweilig eingesetzten Systemen abhängt, soll die Einführung über einen Zeitraum erfolgen, in dem die Nutzung kontinuierlich steigt.
Stufenweiser Zeitplan im Überblick
Hochlaufphase ab 29. April 2025
Der Start der bundesweiten Möglichkeit zur Nutzung der ePA wird ab dem 29. April 2025 erfolgen. Die bisherige Begrenzung auf ausgewählte Apotheken, Arztpraxen und Krankenhäuser in den Modellregionen entfällt. Das bedeutet, alle Apotheken, deren Apothekenverwaltungssystem (AVS) zu diesem Zeitpunkt über ein aktuelles ePA-Modul verfügt, können auf die elektronische Medikationsliste (eML) in der ePA zugreifen.
Diese Hochlaufphase dient dazu, die ePA schrittweise und auf freiwilliger Basis in den Versorgungsabläufen zu nutzen. Apotheken können sich in dieser Phase mit der Anwendung vertraut machen und erste praktische Erfahrungen sammeln, sobald ihnen das ePA-Modul in ihrem AVS zur Verfügung steht.
Spätestens ab 1. Oktober 2025
Beginn der verpflichtenden Nutzung der ePA durch alle Apotheken, Arztpraxen und Krankenhäuser gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
So bereiten Sie sich optimal vor
Wir empfehlen, die Hochlaufphase als Apothekenteam zu nutzen, um sich ausgiebig mit der ePA vertraut zu machen.
Im detaillierten FAQ der ABDA finden Sie viele fachliche, rechtliche und praktische Informationen zur Patientenberatung und zur Integration der ePA in den Apothekenalltag.
Zum Praktischen Nutzen der ePA in der Apotheke bieten wir zudem am 9. Juli 2025, 19:30 – 21:00 Uhr eine Fortbildungsveranstaltung an. Hier geht es direkt zur Anmeldung.