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Lange Nacht des Impfens am 1. Oktober 2024 – machen Sie mit?

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Das Angebot, sich niederschwellig in einer Apotheke impfen zu lassen, erhöht nachweislich die Impfquote. Setzen Sie ein wichtiges Zeichen für diese wirksame Dienstleistung Ihrer Apotheke: Machen Sie mit bei der „Langen Nacht des Impfens“.

Laut ABDA beteiligen sich auch in diesem Jahr bundesweit einige Kammern und Verbände an der Aktion. In Berlin wird es der 1. Oktober 2024 sein.

Um bundesweit sichtbar zu sein, tragen Sie sich gerne in diese Deutschlandkarte ein: anmelden.lange-Nacht-des-impfens.de.

Worum geht es?

Am 1. Oktober 2024 soll der Berliner Bevölkerung ermöglicht werden, sich bis 22 Uhr in teilnehmenden Apotheken gegen Grippe und/oder COVID-19 impfen zu lassen. Mit Ihrer Teilnahme machen Sie nicht nur den Menschen in Berlin ein erweitertes, niederschwelliges Angebot an diesem Tag, sondern stellen auch den Beitrag der Apotheken für diese wichtige Präventionsleistung in den Fokus.

Wer kann mitmachen?

Wenn Sie ohnehin bereits impfen, wäre Ihre Teilnahme an der „Langen Nacht des Impfens“ ein großartiges Signal. Dann ist nur folgendes zu beachten: Wenn Ihre Apotheke sich an der „Langen Nacht des Impfens“ beteiligt, ist sie automatisch dienstbereit – das heißt, sie muss in der Zeit ihrer Öffnung auch die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherstellen. Die Apotheke kann nicht nur zum Impfen öffnen.

Wenn Sie bisher noch nicht impfen, aber Interesse hätten, finden Sie im Folgenden einen Überblick über die Voraussetzungen für Impfungen in Apotheken:

Gemäß § 20c Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Apotheker:innen in öffentlichen Apotheken Personen ab 18 Jahren gegen Influenzaviren und Personen ab 12 Jahren gegen SARS-CoV-2-Viren impfen, wenn sie hierfür ärztlich geschult wurden und ihnen die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung bestätigt wurde und sie die Schutzimpfungen für eine öffentliche Apotheke, zu deren Personal sie gehören, durchführen.

Informationen zu den erforderlichen Schulungen finden Sie hier.

Zudem muss die Apotheke gemäß § 2 Abs. 3a Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) folgende Anforderungen erfüllen:

  • Es muss eine geeignete Räumlichkeit mit der Ausstattung zur Verfügung steht, die für die Durchführung von Schutzimpfungen erforderlich ist.
  • Es muss eine Betriebshaftpflichtversicherung bestehen, die mögliche Schädigungen aus der Durchführung der Schutzimpfungen abdeckt.
  • Der Apothekenleiter hat der zuständigen Behörde (in Berlin: LAGeSo) die Durchführung sowie Änderungen bezüglich der Durchführung von Schutzimpfungen und die dafür erforderlichen Räumlichkeiten spätestens eine Woche vor Aufnahme der Impfungen anzuzeigen. Ein Formblatt für die Anzeige und die Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite des LAGeSo.

Die Durchführung von Schutzimpfungen ist gemäß § 2a ApBetrO im Rahmen des Qualitätsmanagements nach den Vorgaben des § 35a Abs. 1 ApBetrO der Apotheke zu beschreiben.

Wo finde ich Materialien für die „Lange Nacht des Impfens“?

Um die Kammern und Verbände bei dieser Aktion zu unterstützen und anderen Regionen die Teilnahme zu ermöglichen, bietet die ABDA Materialien zum Download auf www.apothekenkampagne.de an. Dort ist das Plakat „Lange Nacht des Impfens“ zu finden und auch Handzettel zur Grippeschutzimpfung und zur COVID-19-Impfung. Die Handzettel gibt es jeweils in einer Designvariante „Lange Nacht des Impfens“ und neutral. Zur Bewerbung der Aktion stellt die ABDA außerdem Social Media Posts zur Verfügung, die Apotheken für Ihre Kanäle nutzen können und so Aufmerksamkeit bei Ihren Patientinnen und Patienten generieren.

Wie begleitet die Apothekerkammer Berlin die Aktion?

Die Apothekerkammer wird die Bevölkerung und die Medien umfassend über die Aktion informieren. Im Vordergrund stehen hierbei das niederschwellige Angebot, die Erhöhung der Impfquote und die Expertise der Apotheker:innen für diese wichtige Präventionsleistung.

Wenn Ihre Apotheke mitmacht, melden Sie uns Ihre Bereitschaft bitte unter diesem Link https://de.surveymonkey.com/r/V3RLGGF

Um bundesweit sichtbar zu sein, tragen Sie sich gerne auch in diese Deutschlandkarte ein: anmelden.lange-Nacht-des-impfens.de.

Wir freuen uns auf rege Beteiligung.